Verbesserung der Sicherheit an der Einfahrt nach Unterbiberg

Verbesserung der Verkehrsabwicklung an der Kreuzung Unterhachinger Str. / Am Hachinger Bach durch Synchronisation der Ampelschaltung, Anbringung "Grüner Pfeile" für Rechtsabbieger und Beleuchtung der Kreuzung bei Nacht.

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Stand des Antrags: Wurde nicht umgesetzt, da das zuständige staatliche Straßenbauamt hierfür keine Notwendigkeit sah.

Verringerung der Kappungsgrenze für Mietzinserhöhungen (Mietpreisbremse)

Verringerung der Kappungsgrenze für Mietzinserhöhungen von 20 % auf 15 % innerhalb von drei Jahren.

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Stand des Antrags: Damals räumte der Gesetzgeber den Kommunen ein, im Rahmen der Vorgaben selbst über die Höhe der Kappungsgrenze beschließen zu dürfen. Diese Regelung galt bis zur Einführung eines Bundesgesetzes. Das Bundesgesetz von 2019 bzw. 2020, gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (also auch im Großraum München). Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf max. 10 % über der Vergleichsmiete liegen (gilt nicht für Neubauten oder Modernisierungsmassnahmen). Seit Januar 2019 müssen Vermieter unaufgefordert und schriftlich offenlegen, wie viel Miete vom Vormieter verlangt wurde.

Beleuchtung des Schulwegs in Unterbiberg

Der Schulweg in Unterbiberg nördlich der Brücke über den Hachinger Bach sowie evtl. im Durchgang des Hauses Unterbiberger Str. 15a soll aus Sicherheitsgründen beleuchtet werden.

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Stand des Antrags: Es wurden hellere Lampen eingesetzt.

Ansiedlung einer Kinderkrippe

Änderung des Bebauungsplans 60b (Freiherr-von-Stengel-Str.) zur Ansiedlung einer Kinderkrippe, sowie zur Schaffung barrierefreier Wohnungen in einem Teil der geplanten Wohnbebauung.

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Stand des Antrags: Barrierefreies Wohnen wurde umgesetzt. Der Bau einer Kinderkrippe mit 72 Plätzen wurde stattdessen am Floriansanger umgesetzt.

Errichtung einer Elektro-Tankstelle

Änderung des Bebauungsplans 60b (Freiherr-von-Stengel-Str.) zur Errichtung einer Elektro-Tankstelle.

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Stand des Antrags: Wurde letztendlich am Floriansanger umgesetzt.

Ansiedlung eines Discounters

Änderung des Bebauungsplans 60b (Freiherr-von-Stengel-Str.) zur Ermöglichung der Ansiedlung eines Discounters.

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Stand des Antrags: Die ersten Planungsentwürfe sahen eine sehr begrenzte Verkaufsfläche für einen Lebensmittelhändler vor, welche für sog. Vollsortimenter (Edeka, Rewe, Tengelmann) nicht interessant genug erschien. Um als Gemeinde nicht leer auszugehen stellte die FW.N@U-Fraktion den Antrag das Spektrum möglicher Lebensmittelanbieter zu erweitern, auch auf Discounter (Aldi, Lidl, Netto, Plus, etc.). Durch Gebäudeumplanungen konnten am Ende 1200 qm Verkaufsfläche ermöglicht werden, worauf Edeka Interesse anmeldete. Heute ist Hertschek’s Edeka ein gut besuchter und allseits beliebter Markt, also eine Bereicherung der Einkaufsmöglichkeiten in Neubiberg. Kaufkraftverluste an Nachbargemeinden konnten wieder zurückerobert werden.

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